Wir bilden in folgenden Klassen aus:
Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Verbrennungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
- andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung max. 4kW
- Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW
Vierrrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
- andere Verbrennungsmotoren : Nutzleistung max 4 kW
- Elektormotor: Nennleistung max. 4 kW
- Leermasse (ohne die Masse der Batterien) max. 350 kg
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A1:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Verhältnis Leistung zu
Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit mehr als 50 cm³
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als
50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h.
- Leistung: max. 35 kW
Verhältnis Leistung zu Leermasse max. o. 2 kW/kg
Mindestalter 18 Jahre
Klasse B:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, welche zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden:
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
750 kg nicht überschreitet.
oder
wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination
(Fahrzeug + Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt, dann kann Anhänger auch eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg haben.
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren
B96=Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse
B:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Klasse BE:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Kl.B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination ( Fahrzeug + Anhänger) von mehr als 3.500 kg.Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf aber nicht mehr als 3.500 kg betragen.
Mindestalter 18 Jahre 17 Jahre beim begleiteten Fahren